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Fragen & Antworten

Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten für einen Sprechtermin bei uns aufgelistet. Wir bitten Sie, diese Fragen und Antworten kurz duchzulesen.

Wie erhalte ich einen Sprechstunden-Termin?
Dazu benötigen wir eine Überweisung Ihres Hausarztes bzw. Ihres vorbehandelden Arztes. Nach Erhalt werden wir Sie umgehend zur Terminvereinbarung kontaktieren.
Wir rasch erhalte ich einen Termin?
Wir streben in jedem Fall eine zeitnahe Beurteilung an (reguläre Termine in der Regel innert maximal ein bis zwei Wochen).
Welche Unterlagen muss ich in die Spechstunde mitnehmen?
Wenn möglich und um Redundanzen/Missverständnisse zu vermeiden bitten wir Sie allfällige Unterlagen über Krankenhaus-Aufenthalte, eine Liste aller eingenommenen Medikamente, Röntgenbilder des Brustkorbes (Thorax), EKG's etc. mitzubringen. Bitte nehmen Sie auch Ihre Versichertenkarte (Krankenkasse) mit.
Ich muss meinen Termin verschieben. Wie muss ich vorgehen?

Da wir im Vergleich zu Hausarzt-Sprechstunden überlicherweise deutlich mehr Zeit für Sie reservieren sind wir bei Verhinderung froh über eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme per Telefon (041 410 90 90) oder per Mail.

Zum Kontaktformular

Zu welchen Zeiten ist die Praxis telefonisch zu erreichen?

Das Telefon wird von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 h bedient.

Darf ich vor der Untersuchung essen und/oder trinken?
Für Termine in der Praxis sind diesbezüglich keine besonderen Massnahmen notwendig. Bei Untersuchungen in der Klinik St. Anna werden Sie im Einzelfall durch uns vorgängig informiert.
Soll ich meine Medikamente vor der Untersuchung wie üblich einnehmen?
Für Termine in der Praxis sind diesbezüglich keine besonderen Massnahmen notwendig. Bei Untersuchungen in der Klinik St. Anna werden Sie im Einzelfall durch uns vorgängig informiert.
Wie finde ich zur Praxis?

Unsere Praxis liegt im Hauptgebäude der Hirslanden Klinik St. Anna im Trakt D im 4. Stock und ist mit den Liften direkt links nach der Reception bequem zu erreichen.

Wann erhält mein Hausarzt die Untersuchungsresultate?
In der Regel verlässt der definitive schriftliche Bericht unsere Praxis noch am Untersuchungstag.
Wie soll ich mich bei unklaren Beschwerden verhalten?

Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt bzw. bei fehlender Erreichbarkeit den Ärztlichen Notfalldienst des Kantons Luzern (0900 11 14 14; CHF 3.23/Min. bzw. Prepaid CHF 3.50/Min. (Stand 06/2024)).

Bei lebensbedrohlichen Notfällen hilft Ihnen der Sanitäts-Notruf unter 144 weiter.


Bleiben Sie skeptisch bei Antworten...

Aus der Rubrik «Leserinnen und Leser antworten» einer sich mit medizinischen Themen beschäftigenden Schweizer Konsumenten-Zeitschrift:

Frage einer Leserin
«Die 60-jährige Silvia hat einen hohen Cholesterinspiegel. Sie möchte nicht den Rest ihres Lebens Medikamente schlucken. Wer kennt Alternativen?»

Antwort eines «Anton»
«Mein Kollege isst jeden Morgen ein Nature-Joghurt mit etwas Zimt drin. Seither nimmt er keine Medikamente mehr.»

Unser Tipp

Bleiben Sie in der Beurteilung von Wirksamkeit und Risiken bei alternativen und paramedizinischen Behandlungen genauso kritisch wie bei schulmedizinischen Therapien.


Vorteile der Spital-Zusatz-Versicherung

Kennen Sie die Ärztlichen Zusatzleistungen, die Ihnen aufgrund der freien Arztwahl bei privater oder halbprivater Spitalbehandlung in der Privatklinik angeboten werden?

  1. Der Arzt erbringt die ärztlichen Leistungen persönlich. 
  2. Der Arzt hat die Subspezialistenausbildung abgeschlossen und bildet sich stetig weiter. 
  3. Der Arzt ist permanent verfügbar und der erleichterte Zugang zu ihm ermöglicht eine persönliche therapeutische Begleitung.
  4. Der Arzt misst den Wünschen des Patienten hinsichtlich des Ablaufs der Behandlung grosse Bedeutung bei. 
  5. Der Arzt setzt die diagnostischen Untersuchungen und therapeutischen Massnahmen ohne Zeitverzug in Gang. 
  6. Der Arzt setzt sich in Absprache mit der Klinik dafür ein, für Patienten in der Privat-/Halbprivatabteilung jegliche Warteliste zu vermeiden. 
  7. Der Arzt achtet speziell auf den Schutz der Privatsphäre des Patienten. 
  8. Der Arzt erstellt eine transparente Honorarrechnung. 
  9. Der Arzt anerkennt die Paritätische Kommission der Zusatzversicherungen, wo diese besteht, und deren Spielregeln. Ein allfälliger ärztlicher Stellvertreter oder beauftragter Arzt, resp. beigezogener Konsiliararzt erfüllt die gleichen Bedingungen.

Schweizerische Vereinigung der Belegärzte an Privatkliniken